Der Landesvorsitzende des ADFC MV auf einem Teilabschnitt des Ostseeküstenradweges im Bereich der Baustelle Poeler Straße, Hansestadt Wismar. Gute Radwegführung sieht anders aus! © Horst Krumpen

Europäischer Tag des Fahrrades: ADFC MV fordert Umdenken bei der Verkehrsplanung

Zum Weltfahrradtag am 03.06.2022 meldet sich der ADFC MV zu Wort und fordert, wie schon so oft, das Fahrrad in der Planung des Verkehrs als selbstverständlichen Bestandteil des Verkehrs mehr „mitzudenken".

Landesvorsitzende Horst Krumpen dazu :

„Leider wird das Fahrrad, obwohl scheinbar täglich in den Nachrichten und mit viel Geld gefördert, immer noch als etwas empfunden, was den raschen Verkehrsfluss des sogenannten motorisierten Individualverkehr stört. 

Auch im Jahr 2022 sehen wir an vielen Stellen des Landes sogenannte „Bettelampeln“, wo Radfahrende stehen bleiben müssen um durch das Drücken einer Taste den motorisierten Verkehr zu unterbrechen. Erst dann dürfen die Radfahrenden, die angeblich doch unverzichtbar sind für die sogenannte Verkehrswende, den Weg mit dem Fahrrad fortsetzen.

Stellen wir uns am heutigen Tag einmal ganz kurz vor, diese Regelung für Fuß- und Radverkehr würde den motorisierten Verkehr betreffen, das heißt der KFZ Fahrer müsste aussteigen um den Rad- oder Fußverkehr zu stoppen. Den Aufschrei können wir uns wohl kaum vorstellen, oder?

Warum sollen also die Radfahrenden und Fußgänger an einer Ampel betteln um ihren Weg fortsetzen zu dürfen? Wir fordern die Abschaffung solcher „Bettelampeln“. Das wäre technisch ein kleiner Schritt, würde aber enorm zur Gleichbehandlung der Verkehre beitragen, wenn Rad- und Fußverkehr ganz selbstverständlich überall in die Schaltung einer Ampel eingebunden wären.

Auch eine koordinierte Planung von Radwegen ist leider immer noch Fehlanzeige. Wenn Sie mit ihrem PKW eine Stadt/ Kreis oder Gemeindegrenze erreichen, so bleibt dies in der Regel unbemerkt in ihrem Verkehrsfluss, denn sie erleben niemals, dass eine Straße an einer solchen imaginären Grenze endet. Als Radfahrer erkennen sie solche Grenzen an plötzlich endenden Radwegen, oder an fehlender Radverkehrsführung, im Fachjargon auch „Straßenbaulastträger“ genannt.

Wussten Sie schon, was das wichtigste Kriterium ist um einen Radweg zu bauen? Sie dachten bisher, es sei die Zahl der Radfahrenden, oder etwa deren Sicherheitsgefühl? Leider falsch, auch im Jahr 2022 ist es die Anzahl der motorisierten KFZ auf der Straße – je mehr KFZ desto wahrscheinlicher ist es, das irgendwann ein Radweg gebaut wird. Irgendwann heißt, wenn der schon genannte Straßenbaulastträger, also die Gemeinde/ Stadt / Kreis / Land oder der Bund Geld „übrig haben“.

Das es manchmal im ländlichen Raum als gefährlich empfunden wird auf Straßen unterwegs zu sein, die so schmal sind, dass es keinen Mittelstreifen gibt und auf denen dann sehr breite Landmaschinen und LKW  unterwegs sind, spielt bei der Frage des Radwegebaus leider keine wirkliche Rolle. Es sei denn, die Verkehrssicherheitskommission registriert besonders viele schwere Unfälle.

Jeder politisch Verantwortliche sollte sich selbst die Frage stellen, ob er sein Kind am frühen Morgen, zu jeder Jahreszeit mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen würde und sich dabei sicher fühlen kann. Wenn die Antwort nein lautet, dann ist dem Verkehrsmittel Fahrrad leider zu wenig Beachtung geschenkt worden.

Nur wenn Radfahrende eine sichere Infrastruktur vorfinden sind wir auf dem richtigen Weg.
Wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen und nicht nur in politischen Sonntagsreden zum Thema machen wollen, dann muss sich hier etwas ändern. Das Gefühl, dass derzeit viel Geld in Radwege investiert wird, ist leider nicht durch die Realität der Straße bestätigt. Förderprogramme gibt es so viele, wie es Hindernisse bei der Umsetzung gibt. Bis zu einer gleichberechtigten Betrachtung aller Verkehre ist es noch ein weiter Weg. Wenn das Land hier in erster Linie auf die Finanzmittel des Bundes setzt, wird es seiner Verantwortung nicht gerecht. Die steigende Zahl von Fahrradunfällen in den letzten Jahren zeigt deutlich, dass die Infrastruktur nicht wirklich sicher ist.

Zum Tag des Fahrrades gilt aber auch :Nur wenn wir ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen, dann geht es miteinander im Verkehr gut. So sagt es auch der § 1 der STVO. Das Recht des Stärkeren gilt nicht für Radfahrende gegenüber Fußgängern und auch nicht für KFZ gegenüber Radfahrenden. Wenn wir alle ein wenig mehr Rücksicht nehmen, auf den scheinbar schwächeren Verkehrsteilnehmer dann klappt es auch im Straßenverkehr. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allzeit eine sichere und gute Teilnahme am Straßenverkehr, egal in welcher Rolle sie gerade daran teilnehmen.“

Horst Krumpen
Landesvorsitzender ADFC MV

Der ADFC MV ist mit rund 1.600 Mitgliedern in MV und mehr als 200.000 Mitgliedern bundesweit die größte Interessenvertretung der Radfahrenden in Deutschland und steht ihnen jederzeit mit Rat und Tat und ohne staatliche Förderung zur Seite.


https://wismar.adfc.de/pressemitteilung/europaeischer-tag-des-fahrrades-adfc-mv-fordert-umdenken-bei-der-verkehrsplanung-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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